Am dem 9. Juni kann der Hessische Rundfunk HR auch bei der Cablecom empfangen werden. Und zwar im digitalen Grundangebot auf dem ehemaligen Sendeplatz von TierTV, das ja seit dem 1. Mai aus Spargründen nur noch via Internet sendet. Der HR ist eine der regionalen Anstalten der ARD und betreibt wie alle diese Anstalten einen eigenen Sender. Das Programm ähnelt darum dem von SWR, WDR oder MDR: Viel Kultur, viel Information, aber keine Werbung.
Cablecom: Hessen statt Haustiere
StarTV: Live ist nicht Live
Letzten Montag abend auf StarTV: Der FC St. Gallen spielt über den Aufstieg in die Super League – StarTV zeigt das Spiel live. Zumindest am Anfang. Denn mehrmals unterbricht der Sender das Spiel für Werbung – und setzt nachher die Übertragung fort, jedoch zeitverzögert. Bis am Ende kommt so eine Verzögerung von 4 Minuten zu Stande. Ein brisantes Vorgehen. Nicht nur, weil es bislang als verpönt galt, Sportevents zu Gunsten der Werbung zeitverzögert auszustrahlen. Sondern auch, weil der eigentliche Produzent des Spiels gar nichts davon wusste: Die Übertragung stammt nämlich vom Schweizer Sportfernsehen SSF, dass noch bis Ende Juni seine Übertragungen auf dem Kanal von Star TV zeigt. SSF entschuldigt sich in einer Mitteilung für den Vorfall. Man sei im Vorfeld nicht informiert worden.
Wandern ist des Schweizers Lust
Eine kleine Sensation liefern die aktuellen Quoten: Die Wandersendung „Über Stock und Stein“ aus der Sendereihe SF bi de Lüt erreichte am letzten Freitag über 700’000 Zuschauer. Das sind Werte, die sonst nur noch Benissimo oder Nachrichtensendungen erreichen. Nik Hartmann und Jabba scheinen also tatsächlich den Weg zu einem neuen TV-Trend eingeschlagen zu haben. Da darf gewettet werden, welcher Sender das Format als erstes einkauft.
Das DSF und die Schweizer Gesetze
Das Deutsche Sportfernsehen DSF kämpft in der Schweiz ums analoge Überleben. Denn hierzulande soll der Sender ab 1. Juli nur noch im Digital-TV zu sehen sein, zumindest in den Netzen der Cablecom. Der Grund: Der neue Sender Schweizer Sportfernsehen SSF erhielt vom Bundesamt für Kommunikation Bakom eine sogenannte Verbreitungsverfügung. In der wird die Cablecom verpflichtet, den Kanal analog aufzuschalten. Und weil die Netze der Cablecom randvoll sind, muss nun das DSF zugunsten von SSF über die Klinge springen. Teleshopping, Anrufspiele, sexy Clips und das was sonst noch auf DSF zu sehen ist, gibts dann also nur noch digital.
Das will das DSF nicht akzeptieren – und reichte schon vor Wochen eine Klage an die Wettbewerbskommission ein und nun auch noch zwei weitere Klagen ans Bakom, wie der Klein Report berichtet. Darum liebes DSF hier eine kurze kostenlose Einführung ins Schweizer Medienrecht: Im Gegensatz zu Deutschland muss in der Schweiz ein Kabler nämlich einen Sender nicht fragen, ob er ihn auf- oder abschalten darf. Unser Gesetz sagt nämlich explizit: Alles was es auf Satellit oder über Antenne uncodiert zu empfangen gibt, darf ungefragt im Kabel aufgeschaltet und auch jederzeit wieder daraus entfernt werden. Wer dagegen klagen will, für den ist das ein bisschen so wie beim Call-in-TV: Man kann probieren und probieren und probieren – gewinnen wird man selten was…
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